Was passiert, wenn die Zinsbindung endet?
Ein Thema, das viele Eigentümer erst spät bedenken
Wer eine Immobilie finanziert hat, kennt den Begriff „Zinsbindung" meist aus dem eigenen Darlehensvertrag. Läuft diese Bindung aus, muss die Restschuld weiter finanziert werden – dieser Schritt sollte frühzeitig geplant werden.
Was mit der Restschuld passiert
Nach Ablauf der Zinsbindung ist das Darlehen in aller Regel nicht automatisch vollständig getilgt. Für die verbleibende Restschuld braucht es eine Anschlussfinanzierung – entweder bei der bisherigen Bank oder bei einem neuen Anbieter.
Prolongation oder Umschuldung
Bei einer Prolongation wird das bestehende Darlehen bei derselben Bank zu neuen Konditionen fortgeführt.
Bei einer Umschuldung wird die Restschuld bei einer anderen Bank neu finanziert, meist verbunden mit einem Bankwechsel.
Welche Variante günstiger oder passender ist, hängt von den jeweils angebotenen Konditionen und der individuellen Situation ab.
Warum frühzeitige Planung sinnvoll ist
Ein rechtzeitiger Vergleich verschiedener Angebote kann sich lohnen, da sich Zinskonditionen über die Zeit deutlich verändern können. Viele Eigentümer beginnen bereits ein bis zwei Jahre vor Ablauf der Zinsbindung mit der Planung.
Was dabei berücksichtigt werden sollte
Aktuelle Restschuld
Verbleibende gewünschte Laufzeit
Wunsch nach neuer Zinsbindung
Vergleich mehrerer Finanzierungsangebote
Persönliche finanzielle Situation und Zukunftspläne
Was ich als Maklerin für Sie übernehme
Auch wenn die konkrete Finanzierungsberatung bei Bank oder Finanzierungsberater liegt, unterstütze ich Sie gerne, falls im Zusammenhang mit einer Anschlussfinanzierung auch ein Verkauf oder eine Neuausrichtung Ihrer Immobiliensituation infrage kommt.
Fazit
Das Ende der Zinsbindung ist kein Grund zur Sorge, sollte aber nicht erst im letzten Moment angegangen werden. Wer sich frühzeitig informiert und vergleicht, hat meist die besseren Möglichkeiten. Sie überlegen im Zusammenhang mit Ihrer Finanzierung auch über einen Verkauf nach? Gerne bespreche ich das mit Ihnen.
Das sind allgemeine, unverbindliche Informationen – für die verbindliche Einschätzung im Einzelfall braucht es Notar, Steuerberater, Anwalt, Bank oder Sachverständigen.